Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Mai 2021

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber/-in und der Auftragnehmerin (Andrea Tippe) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber/-in sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Für die zur Anwendung kommenden Beratungsformate gelten die fachlich aktuellen Standards der Österreichischen Vereinigung für Supervision und Coaching (ÖVS) samt den aktuellen ethischen Richtlinien sowie der Ethik- u. Verhaltenskodex für Mitglieder des Fachverbandes Lebens- und Sozialberatung (WKÖ). Diese sind unter www.oevs.or.at und www.wko.at frei zugänglich.

2. Umfang des Beratungsauftrages

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich im Kontrakt vereinbart.

2.2 Der/Die Auftragnehmer/-in ist nicht berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

3. Aufklärungspflicht des/der Auftraggeber/-in / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der/Die Auftraggeber/-in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

4. Verschwiegenheit und Berichte

4.1 Die Beraterin ist zur Verschwiegenheit über den Prozess und Inhalt der Beratung gegenüber jedem Dritten verpflichtet (Ausnahme: Lehrsupervision, nach Vereinbarung mit dem Ausbildungsinstitut).

4.2 Rückkoppelungsgespräche mit dem/der Auftraggeber/-in (Organisation) bedürfen eigener Vereinbarungen im Arbeitsbündnis.

4.3 Die Beraterin erbringt die Beratungsleistung entsprechend den fachlichen und ethischen Standards von Supervision und Coaching (ÖVS). Aufgrund des Beratungsthemas vereinbart die Beraterin mit dem/der/den Kunden/-innen und/oder Klienten/-innen/-system das detaillierte Arbeitsbündnis zur Durchführung.

5. Beendigung des Vertrages

5.1 Der Vertrag kann jederzeit von beiden Vertragspartnern aus besonderem Grund mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.